Aktion für Beschäftigung - Europas Bündnis für Arbeit


18 Millionen Arbeitslose in Europa, und ein Viertel aller Jugendlichen ohne Berufsperspektive – Grund genug für eine Beschäftigungsstrategie der EU. Im Amsterdamer Vertrag vom Juni 1997 verpflichten sich die 15 Mitgliedstaaten erstmals, ihre Zusammenarbeit in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik zu verstärken. Um das gemeinsame Ziel eines „hohen Beschäftigungsniveaus” konkreter zu machen, verständigte man sich dann auf dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel” im November 1997 auf vier Grundpfeiler der europäischen Beschäftigungsinitiative:

Bessere Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen
Zeitgemäße Bildungs- und Ausbildungssysteme
Flexibilität gegenüber neuen Technologien, Arbeitsformen und Marktbedingungen
Chancengleichheit

Auf der Basis dieser Leitlinien erarbeitete jeder Staat einen „nationalen Aktionsplan”. Schwerpunkte des aktuellen deutschen Planes sind die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die Chancengleichheit von Frauen im Berufsleben.

Die Europäische Kommission stellt in ihren Vorschlägen für die Leitlinien 1999 fest, daß weder die Bedeutung der lokalen Entwicklung für die Schaffung von Arbeitsplätzen noch das Beschäftigungspotential umweltpolitischer Maßnahmen bisher ausreichend erkannt seien. Damit nennt sie genau die Ansätze, die als Kernelemente des URBAN-Programms zu verbesserten Lebensbedingungen beitragen.

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